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Mehr Arbeit für Hartz IV-Empfänger. Aktion gestartet
Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), und Holger Schwannecke, Geschäftsführer Zentralverband des Deutschen Handwerks, geben in Berlin den Startschuss für eine Kampagne für mehr Integrationschancen von Arbeitslosen aus dem Rechtskreis SGB II („Hartz IV“).
Das Handwerk ist – neben sozialpflegerischen Berufen – eine der Branchen in Deutschland, in der auch in der angespannten Konjunkturlage Arbeitsplätze entstehen. Aktuell sind bei der BA 130.000 Stellenangebote für handwerkliche und sozialpflegerische Berufe gemeldet. Der tatsächliche Bedarf dürfte weitaus größer sein.
„Das Handwerk braucht fachlich qualifizierte Kräfte, die engagiert mitarbeiten wollen. Die Betriebe begrüßen es sehr, dass die BA bei der Vermittlung gezielt auf ihre Bedürfnisse eingehen will. Das gilt auch für das „Matching“ von Lehrstellenbewerbern und Ausbildungsbetrieben. Die Kommunikations-Kampagne ist wichtig, um den verbesserten Servi-ce der Arbeitgeberbetreuung und der Qualität der Vermittlung bekannt zu machen,“ so Schwannecke.
Eine Nachfrage nach Fachkräften, die scheinbar nicht ohne weiteres gedeckt werden kann. Verwunderlich, gibt es doch erhebliche Vermittlungspotenziale, insbesondere im Bereich des SGB II. Der vermeintliche „Makel Hartz IV“ und die damit verbundenen Vorur-teile gegenüber Arbeitsuchenden aus der Grundsicherung, erschweren den Vermittlungsprozess.
„Wir haben in der Grundsicherung viele motivierte und engagierte Fachkräfte. Über 40 Prozent unserer Kunden sind weniger als sechs Monate arbeitslos, 60 Prozent haben einen Berufsabschluss. 80.000 Menschen im SGB II kommen aus Sozial- und Gesundheitsberufen oder möchten in diesen Berufen arbeiten, über 200.000 Arbeitslose haben eine handwerkliche Berufsqualifikation. Wir könnten den Unternehmen sofort qualifizierte Vermittlungsangebote unterbreiten,“ so Alt.
„Das Handwerk braucht fachlich qualifizierte Kräfte, die engagiert mitarbeiten wollen. Die Betriebe begrüßen es sehr, dass die BA bei der Vermittlung gezielt auf ihre Bedürfnisse eingehen will. Das gilt auch für das „Matching“ von Lehrstellenbewerbern und Ausbildungsbetrieben. Die Kommunikations-Kampagne ist wichtig, um den verbesserten Servi-ce der Arbeitgeberbetreuung und der Qualität der Vermittlung bekannt zu machen,“ so Schwannecke.
Der gemeinsame Appell von Bundesagentur für Arbeit und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks ist der Auftakt zu der Informationskampagne „Hilfreiche Hände“ der BA mit dem Ziel, in den Köpfen der Unternehmen Vorurteile gegenüber SGB-II-Kunden abzu-bauen, Mauern zu überwinden und den Arbeitgebern den konkreten Nutzen für die Einstellung von „Hartz-IV-Empfängern“ aufzuzeigen.
Hartz IV Urteil: Telefonanschluß gehört nicht zur Erstausstattung
Ein 50-jähriger arbeitsloser anerkannter Asylbewohner hat zunächst in einem Übergangsheim gewohnt und fand anschließend eine Wohnung. Die ARGE hat ihm 737,- Euro Beihilfe für die Erstausstattung gezahlt. Die einmalige Beihilfe war für die Anschaffung von Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Haushaltgeräten bestimmt.

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… I like my telephon!
Anschließend wies die Arge den Antrag auf Erstattung des Telefonanschlusses zurück. Daraufhin ging der Mann vor Gericht und verlor den Fall vor dem Amtsgericht Dresden.
Ein ALGII-Empfänger hat Anspruch auf Beihilfe für die Erstausstattung, doch einen Telefonanschluss umfasste sie nicht.
Sozialgericht Dresden, Aktz. S 6 AS 1786/06 vom 01.08.2008
Wirtschaftskrise: Scheitert Hartz IV?
Scheitert Hartz IV in der Wirtschaftskrise? Diese Befürchtungen hat das IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung).
Hartz IV: Im freien Fall vom Top-Management auf die Anklagebank
Was wurde aus Peter Hartz? Im freien Fall vom Top-Management auf die Anklagebank.
Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht
Das Landessozialgericht Hessen hat die Regelsätze aus Hartz IV bemängelt und zur Prüfung nach Karlsruhe überwiesen. Es sehe den Grundsatz auf Chancengleichheit verletzt (Artikel 3 Grundgesetz) und weitere mögliche Verstöße.
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Das Sozio-ökonomische Panel (SOEP) hat in einer aktuellen Studie belegt, dass Arbeitslosengeld-II-Empfänger (Langzeitarbeitslose) nicht weniger „arbeitswillig“ sind, als vergleichsweise kurz- oder mittelfristig Arbeitslose, die das Arbeitslosengeld I erhalten. Aus der Studie geht jedoch hervor, dass zumeist Langzeitarbeitslose geringere Chance am Arbeitsmarkt haben, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit zu erhalten. Zudem kommt die Studie zum Ergebnis, dass zirka 70 Prozent aller Erwerbslosen Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind.
Der Arbeitsmarktexperte Karl Brenke vom SOEP-Institut vermutet, dass eine geringe Qualifikation dafür ausschlaggebend sei, dass Arbeitslosengeld-II-Empfänger weniger Handlungsmöglichkeiten haben, um eine Arbeitsstelle aufzunehmen. Auf dem Arbeitsmarkt werden Langzeitarbeitslose als „schwer vermittelbar“ gebrandmarkt, weil sie möglicherweise nicht mehr fachlich auf dem aktuellen Stand sind. Langzeitarbeitslose können aber gefördert von der BfA Lehrgänge besuchen, wo sie sich umschulen oder fortbilden lassen können (Antrag).
Jeder Arbeitslose ist verpflichtet, seinen allgemeinen Fähigkeiten entsprechend zumutbare Arbeit gleich welcher Art anzunehmen und zwar auch dann, wenn diese weiter entfernt liegt als der Radius des eigenen Wohnsitzes (im zumutbaren Rahmen). Wer sich aufgrund eines Arbeitsangebotes nicht bemüht die Stelle tatsächlich zu bekommen, muss unter Umständen mit einer Sperrfrist beim Bezug von ALG (II) rechnen.
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