inmove

Querbeet – Blog

Artikel getaggt mit ‘Hartz IV

Mehr Arbeit für Hartz IV-Empfänger. Aktion gestartet

ohne Kommentare

Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), und Holger Schwannecke, Geschäftsführer Zentralverband des Deutschen Handwerks, geben in Berlin den Startschuss für eine Kampagne für mehr Integrationschancen von Arbeitslosen aus dem Rechtskreis SGB II („Hartz IV“).

Das Handwerk ist – neben sozialpflegerischen Berufen – eine der Branchen in Deutschland, in der auch in der angespannten Konjunkturlage Arbeitsplätze entstehen. Aktuell sind bei der BA 130.000 Stellenangebote für handwerkliche und sozialpflegerische Berufe gemeldet. Der tatsächliche Bedarf dürfte weitaus größer sein.

„Das Handwerk braucht fachlich qualifizierte Kräfte, die engagiert mitarbeiten wollen. Die Betriebe begrüßen es sehr, dass die BA bei der Vermittlung gezielt auf ihre Bedürfnisse eingehen will. Das gilt auch für das „Matching“ von Lehrstellenbewerbern und Ausbildungsbetrieben. Die Kommunikations-Kampagne ist wichtig, um den verbesserten Servi-ce der Arbeitgeberbetreuung und der Qualität der Vermittlung bekannt zu machen,“ so Schwannecke.

Eine Nachfrage nach Fachkräften, die scheinbar nicht ohne weiteres gedeckt werden kann. Verwunderlich, gibt es doch erhebliche Vermittlungspotenziale, insbesondere im Bereich des SGB II. Der vermeintliche „Makel Hartz IV“ und die damit verbundenen Vorur-teile gegenüber Arbeitsuchenden aus der Grundsicherung, erschweren den Vermittlungsprozess.

„Wir haben in der Grundsicherung viele motivierte und engagierte Fachkräfte. Über 40 Prozent unserer Kunden sind weniger als sechs Monate arbeitslos, 60 Prozent haben einen Berufsabschluss. 80.000 Menschen im SGB II kommen aus Sozial- und Gesundheitsberufen oder möchten in diesen Berufen arbeiten, über 200.000 Arbeitslose haben eine handwerkliche Berufsqualifikation. Wir könnten den Unternehmen sofort qualifizierte Vermittlungsangebote unterbreiten,“ so Alt.

„Das Handwerk braucht fachlich qualifizierte Kräfte, die engagiert mitarbeiten wollen. Die Betriebe begrüßen es sehr, dass die BA bei der Vermittlung gezielt auf ihre Bedürfnisse eingehen will. Das gilt auch für das „Matching“ von Lehrstellenbewerbern und Ausbildungsbetrieben. Die Kommunikations-Kampagne ist wichtig, um den verbesserten Servi-ce der Arbeitgeberbetreuung und der Qualität der Vermittlung bekannt zu machen,“ so Schwannecke.

Der gemeinsame Appell von Bundesagentur für Arbeit und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks ist der Auftakt zu der Informationskampagne „Hilfreiche Hände“ der BA mit dem Ziel, in den Köpfen der Unternehmen Vorurteile gegenüber SGB-II-Kunden abzu-bauen, Mauern zu überwinden und den Arbeitgebern den konkreten Nutzen für die Einstellung von „Hartz-IV-Empfängern“ aufzuzeigen.

Hartz IV Urteil: Telefonanschluß gehört nicht zur Erstausstattung

ohne Kommentare

Ein 50-jähriger arbeitsloser anerkannter Asylbewohner hat zunächst in einem Übergangsheim gewohnt und fand anschließend eine Wohnung. Die ARGE hat ihm 737,- Euro Beihilfe für die Erstausstattung gezahlt. Die einmalige Beihilfe war für die Anschaffung von Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Haushaltgeräten bestimmt.

Search: Photo arka D

… I like my telephon!

Anschließend wies die Arge den Antrag auf Erstattung des Telefonanschlusses zurück. Daraufhin ging der Mann vor Gericht und verlor den Fall vor dem Amtsgericht Dresden.

Ein ALGII-Empfänger hat Anspruch auf Beihilfe für die Erstausstattung, doch einen Telefonanschluss umfasste sie nicht.

Sozialgericht Dresden, Aktz. S 6 AS 1786/06 vom 01.08.2008

Geschrieben von bodohl

Juni 6, 2009 um 1:04

Familienkasse zahlt 1,5 Milliarden Euro aus dem Konjunkturpaket aus

ohne Kommentare

Kindergeld und Kinderzuschlag zählen zu den wichtigsten Familienleistungen in Deutschland. Ausgezahlt werden diese Leistungen über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA). Mit 102 regionalen Stützpunkten stellt sie sicher, dass monatlich rund neun Millionen Familien das Kindergeld erhalten. In einem Jahr zahlt die Familienkasse 28,9 Milliarden Euro aus. Knapp 15 Millionen Kinder werden über das Kindergeld unterstützt.

Im Rahmen des Konjunkturpaketes II zahlt die Familienkasse in diesem Jahr erstmals den Kinderbonus aus. Für jedes Kind, für das auch ein Anspruch auf Kindergeld besteht, werden zusätzlich 100 Euro an die Familien überwiesen. „Die Kolleginnen und Kollegen in den Familienkassen arbeiten sehr engagiert und zahlen den Kinderbonus unbürokratisch aus. Das ist nur mit viel Manpower leistbar“, so Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit.

Search: Photo by vovchychko

Im Zusammenwirken mit dem Bundesministerium für Finanzen und dem für das sozialrechtliche Kindergeld zuständigen Familienministerium setzt sich die BA dafür ein, die bestehenden Dienstleistungen für Familien weiter zu verbessern.

Ein Beispiel hierfür ist das von der Bundesregierung beschlossene „Schulstarterpaket“. Jedes Kind in einer Schulausbildung erhält 100 Euro. Dieser Betrag wird an die Bezieher des Arbeitslosengeldes II oder des Kinderzuschlags im August jeden Jahres von den Familienkassen beziehungsweise von den Trägern der Grundsicherung gezahlt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich. Allerdings kann in bestimmten Fällen von den Berechtigten eine Schulbescheinigung angefordert werden.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Links: Bewerbung, Lebenslauf, Arbeitsmarkt

mit 2 Kommentaren

Geschrieben von bodohl

März 13, 2009 um 2:23

Wirtschaftskrise: Scheitert Hartz IV?

ohne Kommentare

Scheitert Hartz IV in der Wirtschaftskrise? Diese Befürchtungen hat das IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung).

Beitrag lesen

Geschrieben von bodohl

Februar 3, 2009 um 4:47

the biggest looser: Frank Walter Steinmeier mit seiner SPD

ohne Kommentare

Es ist heute ein guter Wahlabend. Das deutsche Volk hat verstanden, dass es keine grossen Volksparteien mehr gibt.

Hartz IV- Erfinder SPD und CDU haben beide in Hessen verloren. Zeit genug für Steinmeier und Merkel die Parteien auf ein schlechtes Wahlergebnisse zur Bundestagswahl vorzubereiten.

 

 Quelle

Quelle

Geschrieben von bodohl

Januar 18, 2009 um 6:06

FDP Vorschlag: Hartz IV Empfänger sollen Ratten jagen…

ohne Kommentare

Wenn man geglaubt hatte, die Moralvorstellungen unserer Politiker in Bezug auf die Leute, die sowieso schon am Boden sind (Arme),seien schon auf Kellerniveau angekommen, dem sei gesagt, er dürfe noch ein Untergeschoss darunter ausgraben.

Bildquelle

Es reicht nicht, dass Hartz lV-Empfängern schon sämtliche Rechte und vor allem ihre Würde genommen wurde, jetzt gibt es noch einen Tritt dazu: sie sollen nun auf Rattenjagd gehen.

„Vor allem Leute, die sonst auch Flaschen sammeln, könnten dann für jede tote Ratte einen Euro bekommen“, sagte der FDP-Chef des Berliner Bezirks Mitte und stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende im Berliner Abgeordnetenhaus, Henner Schmidt, dem „Berliner Kurier“.

Sollte die FDP tatsächlich ihren absurden und menschenverachtenden Vorschlag am Donnerstag in die BVV einbringen, können wir eigentlich nur noch Berliner Hartz-IV-Bezieher dazu auffordern, dass sie anstatt Jagd auf Ratten zu machen, besser Jagd auf Berliner FDP-Politiker machen“, erklärte der Sprecher des Forums*, Martin Behrsing. *gemeint ist das Erwerbslosen Forum Deutschland

Eigentlich sollte man solchen Leuten wünschen, dass sie selbst ihren Job verlieren und unter ihren eigenen „glorreichen“ Ideen leiden müßten, wo sie nach erfolgloser Rattenjagd ihre beinahe ungeheizte Sozialwohnung empfängt und sie nach Blick in den lehren Vorratsschrank feststellen müssen, dass ihre 130€ Grundsicherung leider nur bis zum 10. des Monats gereicht hat und sie nun hungrig ins kalte klamme Bett steigen müssen…..

Quelle

Geschrieben von bodohl

Dezember 28, 2008 um 9:53

Hartz IV: Im freien Fall vom Top-Management auf die Anklagebank

ohne Kommentare

Was wurde aus Peter Hartz? Im freien Fall vom Top-Management auf die Anklagebank.

Beitrag lesen

Quelle

Geschrieben von bodohl

Dezember 26, 2008 um 6:21

Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht

ohne Kommentare

Das Landessozialgericht Hessen hat die Regelsätze aus Hartz IV bemängelt und zur Prüfung nach Karlsruhe überwiesen. Es sehe den Grundsatz auf Chancengleichheit verletzt (Artikel 3 Grundgesetz) und weitere mögliche Verstöße.

Search: Photo by genesis3000

Das Sozio-ökonomische Panel (SOEP) hat in einer aktuellen Studie belegt, dass Arbeitslosengeld-II-Empfänger (Langzeitarbeitslose) nicht weniger „arbeitswillig“ sind, als vergleichsweise kurz- oder mittelfristig Arbeitslose, die das Arbeitslosengeld I erhalten. Aus der Studie geht jedoch hervor, dass zumeist Langzeitarbeitslose geringere Chance am Arbeitsmarkt haben, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit zu erhalten. Zudem kommt die Studie zum Ergebnis, dass zirka 70 Prozent aller Erwerbslosen Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind.

Der Arbeitsmarktexperte Karl Brenke vom SOEP-Institut vermutet, dass eine geringe Qualifikation dafür ausschlaggebend sei, dass Arbeitslosengeld-II-Empfänger weniger Handlungsmöglichkeiten haben, um eine Arbeitsstelle aufzunehmen. Auf dem Arbeitsmarkt werden Langzeitarbeitslose als „schwer vermittelbar“ gebrandmarkt, weil sie möglicherweise nicht mehr fachlich auf dem aktuellen Stand sind. Langzeitarbeitslose können aber gefördert von der BfA Lehrgänge besuchen, wo sie sich umschulen oder fortbilden lassen können (Antrag).

Jeder Arbeitslose ist verpflichtet, seinen allgemeinen Fähigkeiten entsprechend zumutbare Arbeit gleich welcher Art anzunehmen und zwar auch dann, wenn diese weiter entfernt liegt als der Radius des eigenen Wohnsitzes (im zumutbaren Rahmen). Wer sich aufgrund eines Arbeitsangebotes nicht bemüht die Stelle tatsächlich zu bekommen, muss unter Umständen mit einer Sperrfrist beim Bezug von ALG (II) rechnen.

Quelle

Geschrieben von bodohl

Dezember 17, 2008 um 4:48

Hartz-IV-Regelleistungen reichen Familien nicht

ohne Kommentare

Hessens Sozialgericht hat jetzt entschieden: Die Hartz-IV-Regelleistungen reichen nicht für das soziokulturelle Existenzminimum von Familien und verstoßen gegen das Grundgesetz.

Search: Photo by terry6082 Books

Hartz-IV-Regelleistungen für Familien verstoßen gegen

das Grundgesetz.

Nun darf sich in nächster Instanz das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall beschäftigen. Geklagt hatte eine Familie. Für die Eltern wurden 311 Euro, für das Kind 207 Euro berechnet. Das ist nicht ausreichend, der Minimal-Bedarf sei damit nicht gedeckt.

AZ: L 6 AS 336/07 des Landessozialgerichtes in Hessen