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36% der Berufstätigen in Europa planen keinen Urlaub im Jahr 2009
Eine aktuelle Umfrage von CareerBuilder ergab, dass Sorgen über die Wirtschaftslage und die persönliche Finanzsituation Berufstätige dazu bewegen, ihre Urlaubspläne zu überdenken. Sechsunddreissig Prozent der Berufstätigen in Europa gaben an, keinen Urlaub im Jahr 2009 zu planen, ein ähnliches Ergebnis wie das einer anderen Umfrage von US-amerikanischen Beschäftigten. Von den europäischen Berufstätigen, die keinen Urlaub planen, sagten 41 Prozent, dass sie sich einfach keinen leisten könnten, während sich weitere Prozent angesichts der Wirtschaftslage, in der so viele Stellen verloren werden, fürchten, Tage vom Büro fernzubleiben.
Unter den europäischen Berufstätigen, die zwar nicht formell verreisen, aber sich Tage freinehmen, war als populärste Art der Nutzung der arbeitsfreien Zeit die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Einundzwanzig Prozent der Beschäftigten planen, sich während ihres Urlaubs eine neue Stelle zu suchen. Andere planen Besuche bei Verwandten und Freunden (17 Prozent), zu lesen oder zu schreiben (15 Prozent), auszuschlafen (11 Prozent) und Haushaltsarbeiten zu erledigen (10 Prozent). Auch eine andere Berufstätigkeit und freiwilliges Engagement gehörten zu den angegebenen Plänen.
Von den Berufstätigen, die im Jahr 2009 formell verreisen, sagten 58 Prozent, dass sie ihren Urlaub näher der Heimat verbringen werden, 31 Prozent bleiben in ihren jeweiligen Heimatländern. Fast die Hälfte der Beschäftigten (48 Prozent) erwartet, die gleiche Menge Geld für ihren Urlaub auszugeben wie im vergangenen Jahr, 32 Prozent werden weniger ausgeben, während 20 Prozent mehr ausgeben werden.
Quelle: http://www.careerbuilder.de/
Auch sehr interessant: 60% der Deutschen brauchen mindestens zwei Wochen Urlaub
Mehr Arbeit für Hartz IV-Empfänger. Aktion gestartet
Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), und Holger Schwannecke, Geschäftsführer Zentralverband des Deutschen Handwerks, geben in Berlin den Startschuss für eine Kampagne für mehr Integrationschancen von Arbeitslosen aus dem Rechtskreis SGB II („Hartz IV“).
Das Handwerk ist – neben sozialpflegerischen Berufen – eine der Branchen in Deutschland, in der auch in der angespannten Konjunkturlage Arbeitsplätze entstehen. Aktuell sind bei der BA 130.000 Stellenangebote für handwerkliche und sozialpflegerische Berufe gemeldet. Der tatsächliche Bedarf dürfte weitaus größer sein.
„Das Handwerk braucht fachlich qualifizierte Kräfte, die engagiert mitarbeiten wollen. Die Betriebe begrüßen es sehr, dass die BA bei der Vermittlung gezielt auf ihre Bedürfnisse eingehen will. Das gilt auch für das „Matching“ von Lehrstellenbewerbern und Ausbildungsbetrieben. Die Kommunikations-Kampagne ist wichtig, um den verbesserten Servi-ce der Arbeitgeberbetreuung und der Qualität der Vermittlung bekannt zu machen,“ so Schwannecke.
Eine Nachfrage nach Fachkräften, die scheinbar nicht ohne weiteres gedeckt werden kann. Verwunderlich, gibt es doch erhebliche Vermittlungspotenziale, insbesondere im Bereich des SGB II. Der vermeintliche „Makel Hartz IV“ und die damit verbundenen Vorur-teile gegenüber Arbeitsuchenden aus der Grundsicherung, erschweren den Vermittlungsprozess.
„Wir haben in der Grundsicherung viele motivierte und engagierte Fachkräfte. Über 40 Prozent unserer Kunden sind weniger als sechs Monate arbeitslos, 60 Prozent haben einen Berufsabschluss. 80.000 Menschen im SGB II kommen aus Sozial- und Gesundheitsberufen oder möchten in diesen Berufen arbeiten, über 200.000 Arbeitslose haben eine handwerkliche Berufsqualifikation. Wir könnten den Unternehmen sofort qualifizierte Vermittlungsangebote unterbreiten,“ so Alt.
„Das Handwerk braucht fachlich qualifizierte Kräfte, die engagiert mitarbeiten wollen. Die Betriebe begrüßen es sehr, dass die BA bei der Vermittlung gezielt auf ihre Bedürfnisse eingehen will. Das gilt auch für das „Matching“ von Lehrstellenbewerbern und Ausbildungsbetrieben. Die Kommunikations-Kampagne ist wichtig, um den verbesserten Servi-ce der Arbeitgeberbetreuung und der Qualität der Vermittlung bekannt zu machen,“ so Schwannecke.
Der gemeinsame Appell von Bundesagentur für Arbeit und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks ist der Auftakt zu der Informationskampagne „Hilfreiche Hände“ der BA mit dem Ziel, in den Köpfen der Unternehmen Vorurteile gegenüber SGB-II-Kunden abzu-bauen, Mauern zu überwinden und den Arbeitgebern den konkreten Nutzen für die Einstellung von „Hartz-IV-Empfängern“ aufzuzeigen.
Ausbildungspakt sichert Chancen – auch in der Wirtschaftskrise
Paktpartner engagieren sich für Stabilität auf dem Ausbildungsmarkt
Die Paktpartner:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Zentralverband des Deutschen Handwerks, Bundesverband der Freien Berufe, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Kultusministerkonferenz und Bundesagentur für Arbeit
Auch im Jahr 2009 gelten die Zusagen des Ausbildungspakts. Die Paktpartner bekräftigen das Ziel, jedem ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen ein Angebot auf Ausbildung zu machen. Der Ausbildungspakt steht im Jahr 2009 vor zwei besonderen Herausforderungen: Wirtschaftskrise und demografiebedingter Rückgang bei den Bewerbern prägen die aktuelle Lage auf dem Ausbildungsmarkt. Die Paktpartner werden auch angesichts dieser schwierigen Rahmenbedingungen alles dafür tun, Jugendlichen eine Perspektive für eine Berufsausbildung zu geben, und die Betriebe bestärken, durch Kontinuität in der Be-rufsausbildung den eigenen Fachkräftenachwuchs dauerhaft zu sichern.
Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt
Die Auswirkungen von Wirtschaftskrise und Demografie auf den Ausbildungsmarkt sind je nach Region und Branche unterschiedlich. Insbesondere in den alten Ländern brechen vielen Betrieben die Aufträge weg. In der Folge ist nicht auszuschließen, dass sie nicht wieder auf dem Niveau der Vorjahre ausbilden. In den neuen Ländern leiden Betriebe und Freiberufler dagegen stärker unter dem demografiebedingten Bewerberrückgang (15,5 Prozent weniger Schulabgänger 2009 als im Vorjahr) und haben zunehmend Probleme, ihre angebotenen Ausbildungsplätze auch zu besetzen. Insgesamt zeigt sich, dass viele Unternehmen trotz schwieriger Rahmenbedingungen weiter engagiert an Ausbildung festhalten.
Die Chancen der Jugendlichen auf einen Ausbildungsplatz sind aktuell trotz Krise in der Tendenz so gut wie in den vergangenen Jahren. Denn die Zahl der Bewerber – und auch der „Altbewerber“ – geht bislang stärker zurück als die Zahl der angebotenen Ausbildungsplätze.
Dies zeigen die bis jetzt vorliegenden Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA): Die Zahl der Bewerber um Ausbildungsstellen ist im Mai 2009 gegenüber dem Vorjahr um 14,2 Prozent, die der angebotenen betrieblichen Ausbildungsstellen um 5,4 Prozent zurückgegangen. Damit ist die Bewerber-Stellen-Relation derzeit sogar besser als in den Jahren zuvor. Im Mai 2009 lag die Zahl der bis dahin neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge bei Industrie, Dienstleistungen und Handel um 5,7 Prozent und im Handwerk um 9,8 Prozent unter dem Vorjahresergebnis.
In den nächsten Monaten intensivieren die Paktpartner ihre fgemeinsamen Anstrengungen zur Umsetzung ihrer Ziele. Die Integration der Jugendlichen in betriebliche Berufsausbildung hat dabei Vorrang. Zudem gibt es noch ein Potenzial an 40.000 von der Wirtschaft zugesagten Plätzen für betriebliche Einstiegsqualifizierungen (EQ), die sich in den letzten Jahren als erfolgreiche Brücke in Ausbildung erwiesen haben. Die BA kann bis zu 45.000 benachteiligte Jugendliche durch eine außerbetriebliche Berufsausbildung unterstützen. Auch Bundesregierung und Länder setzen ihre entsprechenden Förderprogramme zur außerbetrieblichen Berufsausbildung fort.
Mehr Transparenz über unbesetzte Ausbildungsstellen
Die Paktpartner ermutigen die Jugendlichen, sich intensiv um betriebliche Ausbildungsplätze zu bewerben. Es gibt aktuell noch viele unbesetzte Lehrstellen, gerade in den neuen Bundesländern, auf die Kammern, Verbände und Agenturen für Arbeit verstärkt hin-weisen. Die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern werden in so-genannten Wochen der Ausbildungschance offene Ausbildungsplätze intensiv bewerben und dadurch die Transparenz über unbesetzte Lehrstellen verbessern.
Quelle: arbeitsagentur
Hartz IV Urteil: Telefonanschluß gehört nicht zur Erstausstattung
Ein 50-jähriger arbeitsloser anerkannter Asylbewohner hat zunächst in einem Übergangsheim gewohnt und fand anschließend eine Wohnung. Die ARGE hat ihm 737,- Euro Beihilfe für die Erstausstattung gezahlt. Die einmalige Beihilfe war für die Anschaffung von Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Haushaltgeräten bestimmt.

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… I like my telephon!
Anschließend wies die Arge den Antrag auf Erstattung des Telefonanschlusses zurück. Daraufhin ging der Mann vor Gericht und verlor den Fall vor dem Amtsgericht Dresden.
Ein ALGII-Empfänger hat Anspruch auf Beihilfe für die Erstausstattung, doch einen Telefonanschluss umfasste sie nicht.
Sozialgericht Dresden, Aktz. S 6 AS 1786/06 vom 01.08.2008
Perfekt Bewerben mit dem Bewerbungsmanager
Auf www.bewerbungsmanager.de steht Bewerbern ab sofort kostenfrei ein innovatives Werkzeug zur Verfügung, mit dem sie professionell Bewerbungen erstellen, versenden und verwalten können.
Derzeit müssen sich Bewerber durch einen regelrechten Dschungel von Bewerbungs-Ratgebern, -Beispielen und -Formatierungshilfen schlagen. Am Ende helfen aber oft auch die besten Tipps bei vielen praktischen Problemen nicht weiter: Die für eine perfekte Bewerbung notwendigen EDV- und Formatierungskenntnisse sind einfach nicht jedermanns Sache. Oft fehlt auf den Rechnern der Bewerber auch die entsprechende Software, wie zum Beispiel ein PDF-Writer. Oder es scheitert an einem strukturierten Ablagesystem, mit dem Bewerber den Überblick über ihre laufenden Bewerbungen behalten. Eine Lösung für diese Probleme bietet jetzt der web-basierte Bewerbungsmanager unter bewerbungsmanager.de.
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Grundlage für das Erstellen von Bewerbungen sind Vorlagen, aus denen der Bewerbungsmanager professionell strukturierte und formatierte Dokumente erstellt. Sie dienen als Grundlage, um individuelle Bewerbungsmappen zusammen zu stellen. Um die Bewerbungs¬unterlagen zu vervollständigen, können die Nutzer Dateianhänge, wie zum Beispiel Bewerbungsfotos und Zeugnisse hochladen.
Der Bewerbungsmanager führt die Nutzer Schritt für Schritt zur automatisch formatierten Bewerbungsmappe. Per Mausklick können sie diese für eine E-Mail- oder klassische Papierbewerbung aufbereiten. Dank eines übersichtlichen Ablage- und Verwaltungssystems finden Bewerber Entwürfe und fertig gestellte Bewerbungen leicht wieder. Die Möglichkeit der Statusvergabe und ein Kommentarfeld für jede offene Bewerbung runden die Bewerbungsverwaltung ab. So behalten Bewerber stets den Überblick über ihre laufenden Bewerbungsprojekte.
„Meist entscheidet der erste Eindruck über Erfolg oder Misserfolg einer Bewerbung. Daher ist eine inhaltlich und formal professionelle Bewerbungsmappe das A und O – egal ob online oder klassisch auf Papier. Mit dem Bewerbungsmanager bieten wir allen Bewerbern im deutschsprachigen Raum hierfür das passende Werkzeug“, sagt Michael Weideneder, Geschäftsführer von stellenanzeigen.de.
Der Bewerbungsmanager ist ein kostenloser Service von stellenanzeigen.de. Für die Vorab-Version des Bewerbungsmanagers wurde die Online-Jobbörse vom eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. mit dem begehrten Internet-Award 2008 ausgezeichnet. Für den Internet-Award hatten sich rund 250 Unternehmen in insgesamt elf Kategorien beworben, pro Kategorie wurden drei Unternehmen vom eco-Verband ausgezeichnet.
Internet: bewerbungsmanager.de
Quelle: stellenanzeigen.de
Hartz IV: Im freien Fall vom Top-Management auf die Anklagebank
Was wurde aus Peter Hartz? Im freien Fall vom Top-Management auf die Anklagebank.
Ohne Vorwarnung keine Hartz IV- Kürzung
Erscheint ein Arbeitsloser nicht zu einem Meldetermin, kann die Arge das Arbeitslosengeld II nur dann kürzen, wenn sie den Arbeitslosen zuvor schriftlich und formal korrekt auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.

Aus den Akten muss tatsächlich hervorgehen, dass die Arge den Arbeitslosen auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat (sog. Rechtsfolgebelehrung). Ein bloßer Aktenvermerk sei hierfür nicht ausreichend.
Sozialgericht Ulm (Beschluss vom 15. August 2008, AZ: S 10 AS 2799/08 ER)
Hartz IV Urteil: Telefonanschluß gehört nicht zur Erstausstattung
Hartz IV Urteil: Telefonanschluß gehört nicht zur Erstausstattung
Ein 50-jähriger arbeitsloser anerkannter Asylbewohner hat zunächst in einem Übergangsheim gewohnt und fand anschließend eine Wohnung. Die ARGE hat ihm 737,- Euro Beihilfe für die Erstausstattung gezahlt. Die einmalige Beihilfe war für die Anschaffung von Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Haushaltgeräten bestimmt.

Anschließend wies die Arge den Antrag auf Erstattung des Telefonanschlusses zurück. Daraufhin ging der Mann vor Gericht und verlor den Fall vor dem Amtsgericht Dresden.
Ein ALGII-Empfänger hat Anspruch auf Beihilfe für die Erstausstattung, doch einen Telefonanschluss umfasste sie nicht.
Sozialgericht Dresden, Aktz. S 6 AS 1786/06 vom 01.08.2008

Arbeitsagentur: Geschönte Arbeitslosenzahlen
Die Arbeitslosenzahl in Deutschland ist deutlich höher als 4,372 Millionen. Das hat jetzt die Arbeitsagentur zugegeben.

Photo by vovchychko
Demnach gibt es noch etwa eine Million Arbeitslose mehr, die derzeit nicht in der offiziellen Statistik auftauchen. Sie stecken in Qualifizierung- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Negative Bewerbung gefährdet das Arbeitslosengeld
Der Mann freute sich wie ein kleines Kind als endlich ein Angebot der Arbeitsagentur ins Haus flatterte. Als er sich über die neue Arbeitsstätte erkundigte, wich die Freude aber schnell dem Unmut.
Die Firma war nicht an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen, aus dem Bekanntenkreis höre er nur schlechtes über das Betriebsklima und das dort wenig für die Gesundheit der Mitarbeiter getan wurde. Er hatte nun wirklich keine Lust mehr auf den Job und wollte durch eine schlechte Bewerbung die Jobannahme verhindern.

Dies kam ihm teuer zu stehen. Denn wer sein Bewerbungsschreiben absichtlich negaiv erscheinen lässt, muss mit der Kürzung oder gar Streichung des Arbeitslosengeldes rechnen.
BSozG Kassel AZ: 7a AL 15/05 R – 9/06
