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Landkarte der Leiharbeit
Landkarte der Leiharbeit: Neue WSI-Datenbank zeigt Daten für jeden Land- und Stadtkreis
Leiharbeit ist in den kreisfreien Städten und Landkreisen Deutschlands sehr unterschiedlich verbreitet. In einigen ländlichen Regionen gibt es sie kaum. In mehr als 30 Städten waren hingegen im Juni 2008 zwischen fünf und zwölf Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten davon betroffen. Damit spielte die Leiharbeit auf verschiedenen regionalen Arbeitsmärkten kurz vor der Wirtschaftskrise eine weitaus größere Rolle, als bundesweite Durchschnittszahlen vermuten lassen. Das macht eine neue Datenbank des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung deutlich.
Auf Basis der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) dokumentiert das WSI-Informationsportal erstmals für jeden der 429 Stadt- und Landkreise in der Bundesrepublik, wie viele Menschen in so genannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen stehen und wie sich die atypische Beschäftigung in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Dazu weist die Datenbank, die im Internet abrufbar ist, neben der Leiharbeit auch den regionalen Umfang von Teilzeitbeschäftigung und Minijobs aus sowie die Zahl so genannter Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten). Die Daten zur Leiharbeit sind zusätzlich in einer interaktiven Deutschlandkarte aufbereitet. Die Wissenschaftler arbeiten in der Datenbank mit den Juni-Werten, weil diese häufig nahe am Jahresdurchschnitt liegen und daher für den mehrjährigen Vergleich gut geeignet sind.
Regionale Datenbank „Atypische Beschäftigung“ des WSI; Daten zur atypischen Beschäftigung für alle Stadt- und Landkreise können abgerufen werden unter:
Interaktive Landkarte zur Leiharbeit in Deutschland:
Mehr Arbeit für Hartz IV-Empfänger. Aktion gestartet
Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), und Holger Schwannecke, Geschäftsführer Zentralverband des Deutschen Handwerks, geben in Berlin den Startschuss für eine Kampagne für mehr Integrationschancen von Arbeitslosen aus dem Rechtskreis SGB II („Hartz IV“).
Das Handwerk ist – neben sozialpflegerischen Berufen – eine der Branchen in Deutschland, in der auch in der angespannten Konjunkturlage Arbeitsplätze entstehen. Aktuell sind bei der BA 130.000 Stellenangebote für handwerkliche und sozialpflegerische Berufe gemeldet. Der tatsächliche Bedarf dürfte weitaus größer sein.
„Das Handwerk braucht fachlich qualifizierte Kräfte, die engagiert mitarbeiten wollen. Die Betriebe begrüßen es sehr, dass die BA bei der Vermittlung gezielt auf ihre Bedürfnisse eingehen will. Das gilt auch für das „Matching“ von Lehrstellenbewerbern und Ausbildungsbetrieben. Die Kommunikations-Kampagne ist wichtig, um den verbesserten Servi-ce der Arbeitgeberbetreuung und der Qualität der Vermittlung bekannt zu machen,“ so Schwannecke.
Eine Nachfrage nach Fachkräften, die scheinbar nicht ohne weiteres gedeckt werden kann. Verwunderlich, gibt es doch erhebliche Vermittlungspotenziale, insbesondere im Bereich des SGB II. Der vermeintliche „Makel Hartz IV“ und die damit verbundenen Vorur-teile gegenüber Arbeitsuchenden aus der Grundsicherung, erschweren den Vermittlungsprozess.
„Wir haben in der Grundsicherung viele motivierte und engagierte Fachkräfte. Über 40 Prozent unserer Kunden sind weniger als sechs Monate arbeitslos, 60 Prozent haben einen Berufsabschluss. 80.000 Menschen im SGB II kommen aus Sozial- und Gesundheitsberufen oder möchten in diesen Berufen arbeiten, über 200.000 Arbeitslose haben eine handwerkliche Berufsqualifikation. Wir könnten den Unternehmen sofort qualifizierte Vermittlungsangebote unterbreiten,“ so Alt.
„Das Handwerk braucht fachlich qualifizierte Kräfte, die engagiert mitarbeiten wollen. Die Betriebe begrüßen es sehr, dass die BA bei der Vermittlung gezielt auf ihre Bedürfnisse eingehen will. Das gilt auch für das „Matching“ von Lehrstellenbewerbern und Ausbildungsbetrieben. Die Kommunikations-Kampagne ist wichtig, um den verbesserten Servi-ce der Arbeitgeberbetreuung und der Qualität der Vermittlung bekannt zu machen,“ so Schwannecke.
Der gemeinsame Appell von Bundesagentur für Arbeit und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks ist der Auftakt zu der Informationskampagne „Hilfreiche Hände“ der BA mit dem Ziel, in den Köpfen der Unternehmen Vorurteile gegenüber SGB-II-Kunden abzu-bauen, Mauern zu überwinden und den Arbeitgebern den konkreten Nutzen für die Einstellung von „Hartz-IV-Empfängern“ aufzuzeigen.
Jeder Arbeitnehmer kann Urlaub nehmen
Ob leitender Angestellter oder geringfügig Beschäftigter- jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf Urlaub.
Dabei wird insgesamt von einer Mindesturlaubszeit von 24 Tagen ausgegangen, die sich auf eine wöchentliche Regelarbeitszeit von sechs Tagen bezieht. Beträgt die Wochenleistung weniger Tage, sinkt der Urlaubsanspruch dementsprechend im 4- Tage- Rhythmus.

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Das bedeutet bei einer Fünftagewoche hat der Arbeitnehmer mindestens 20 Tage Urlaub, bei einer Viertagewoche 16 Tage und so weiter.
Für Jungendliche unter 18 und für Schwerbehinderte gibt es Ausnahmen. Diesen Gruppen steht mehr Freizeit zu.
ABSOLVENTA Interview: Wie definieren Sie den Begriff Erfolg?
Pascal Tilgner ist Mitbegründer der Jobbörse ABSOLVENTA in Berlin. ABSOLVENTA ist mittlerweile eines der erfolgreichsten E-Recruiting-Unternehmen in Deutschland. Die Jobbörse will Absolventen und Young Professionals den Einstieg ins akademische Berufsleben erleichtern. Mit mir sprach Pascal Tilgner über sein Portal, über das Berufsleben und über Erfolg.
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Job: Job und Karriere Links
Karriere: Ist Ihr Gehalt fair?
Quelle: StepStone
Voyeuristische Neigungen bei Arbeitgebern
Seit wir das Web 2.0 haben, leben viele Arbeitgeber ihre voyeuristischen Neigungen aus. Immer mehr Bewerber werden im Internet vor dem Vorstellungsgespräch überprüft. Egal ob Xing, StudiVZ, Facebook oder andere Netzwerke- irgendwo werden die Arbeitgeber schon fündig.
Meine Meinung dazu: Das Web 2.0 ist für alle da. Eine Frage dazu: Was macht solcher Arbeitgeber erst nach einer Einstellung? Kameras aufbauen? Mikrofone im ganzen Laden installieren? Stasi Lidl lässt grüßen.

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Personalchefs schnüffeln gerne!
Dabei gibt es eine sinnvolle Gegenmaßnahme: Legen Sie sich doch einen anderen Namen zu. Im Internet wird aus Max Mustermann ganz schnell Dennis Hansen. Und der Wohnort Bremen kann dann auch ganz schnell, z. B. Husum, umgeschrieben werden. Diese Tipps sollten Sie aber nur bei StudiVZ, Facbook und Co. anwenden, nicht unbedingt bei Xing.
Wetten, dass Sie dann nicht so schnell gefunden werden?
Im Kontext zu meinen Überlegungen finde ich den Focus Artikel „Personalchefs schnüffeln“ sehr empfehlenswert.
Klage gegen Ex-Arbeitgeber ist Ablehnungsgrund
Das Maßregelungsverbot regelt unter anderem, dass ein Arbeitnehmer nicht benachteiligt werden dürfe, wenn er seine Rechte wahrnimmt.

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Working Poeple.
Dieses Recht gilt jedoch nicht für Stellenbewerber. Das entschied jetzt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Dementsprechend kann ein Unternehmen den Stelleninteressenten zurückweisen, wenn er früher einmal einen Arbeitgeber verklagt habe. Im konkreten Fall erzählte eine Bewerberin an ihrem Probearbeitstag, dass sie ihren früheren Arbeitgeber verklagt habe. Daraufhin lehnte das Unternehmen die Bewerberin ab.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (AZ: 10 Sa 555/08 vom 21. Juli 2008)
Arbeitnehmer empfehlen ihren Arbeitgeber selten weiter
Guten Tag,
wie eine StepStone Umfrage jetzt zeigt, empfehlen Arbeitnehmer häufig ihren Arbeitgeber im Freundes- und Bekanntenkreis nicht weiter.
An der Untersuchung haben sich 5.157 Fach- und Führungskräfte beteiligt. Demnach sagen 38 Prozent der Befragten, dass sie mit vielen Abläufen in ihren Unternehmen nicht einverstanden sind und es daher auch nicht weiterempfehlen. Weiter 25 Prozent arbeiten zwar gerne für ihren Arbeitgeber, verzichten trotzdem auf eine Weiterempfehlung.
Der Rest von 37% ist zufrieden und und würde seinen Arbeitgeber weiterempfehlen.
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Bildungsurlaub steht jedem Arbeitnehmer zu
Als Arbeitnehmer steht Ihnen Bildungsurlaub zu. Sie bekommen für Fort- und Weiterbildungen einen Extra- Urlaub. Zurzeit nutzt ca. 1% der Berechtigten dieses Angebot. Ihr Gehalt wird während der Weiterbildung durch den Arbeitgeber weiter gezahlt.
Wie lange ein Bildungsurlaub sein darf, ist von Land zu Land unterschiedlich. Informieren Sie sich bitte. Was halten Sie von Bildungsurlaub?

Erweitern Sie doch durch sinnvolle Weiterbildung Ihren Horizont. Sie müssen lediglich den Kurbeitrag bezahlen. Mittlerweile gibt es für jeden Geldbeutel tolle Weiterbildungsmöglichkeiten. Viel Spass dabei!

