Negative Bewerbung gefährdet das Arbeitslosengeld
Der Mann freute sich wie ein kleines Kind als endlich ein Angebot der Arbeitsagentur ins Haus flatterte. Als er sich über die neue Arbeitsstätte erkundigte, wich die Freude aber schnell dem Unmut.
Die Firma war nicht an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen, aus dem Bekanntenkreis höre er nur schlechtes über das Betriebsklima und das dort wenig für die Gesundheit der Mitarbeiter getan wurde. Er hatte nun wirklich keine Lust mehr auf den Job und wollte durch eine schlechte Bewerbung die Jobannahme verhindern.

Dies kam ihm teuer zu stehen. Denn wer sein Bewerbungsschreiben absichtlich negaiv erscheinen lässt, muss mit der Kürzung oder gar Streichung des Arbeitslosengeldes rechnen.
BSozG Kassel AZ: 7a AL 15/05 R – 9/06

